Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Connect Com GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Connect Com GmbH (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers/Käufers mit der Annahme unserer Leistung, als vereinbart. Der auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, zwischen uns und dem Käufer geschlossenen Vertrag, bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen von einzelnen Bestimmungen in seinem übrigen Teilen verbindlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich diesen schriftlich zustimmen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Die in unseren Katalogen, Verkaufsunterlagen und im Internet enthaltene Angebote und Preise sind freibleibend. Verträge kommen nur durch unsere schriftliche oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung, die auch maschinell und ohne Unterschrift und Namenswiedergabe rechtsgültig ist, oder durch unsere Lieferung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Transport, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kosten für Verpackung und Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen.

3.3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Skonto bedarf der schriftlichen besonderen Vereinbarung. Verzugszinsen werden in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

4.1. Dem Besteller/Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferfristen

5.1. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

5.2. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf, muss der Abruf mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Ausliefertermin erfolgen.

6. Lieferung, Beanstandungen und Gefahrübergang

6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager oder Werk. Das Risiko geht mit der Verladung im Lieferwerk oder ab Lager an den Besteller über. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, durch unseren Paketlieferdienst oder durch einen Spediteur, gemäss deren Bedingungen. Per LKW erfolgt die Lieferung bis zur Rampe. Es gelten die Incoterms 2010. Express-Sendungen gehen zu Lasten des Käufers. Für Bestellungen mit einem Warenwert kleiner als € 300,- verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von € 20,-

6.2. Transportschäden: Die gelieferte Ware muss nach Empfang sofort auf allfällige Transportschäden geprüft werden. Bei Paketdienst und LKW-Versand, muss sofort nach der Feststellung des Schadens auf dem Frachtbrief/Speditionsauftrag der Schaden vermerkt werden und eine schriftliche Reklamation an den Transporteur mit Kopie an uns gesendet werden.

6.3. Beanstandungen: Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

6.4. Bei Kabel- und Rohrlieferungen sind Toleranzen von der Bestellmenge bis ±10 % zulässig und zwar sowohl betreffend der gesamten Auftragsmenge als auch der einzelnen Trommellängen. Entsprechende Über- und Unterlängen hat der Besteller abzunehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Berechnet werden die tatsächlich gelieferten Längen.

7. Rückgaberecht

7.1 Jede Rücksendung bedarf unserer ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung und muss innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung erfolgen. Die Artikel sind in der Originalverpackung zu retournieren. Eine Vergütung für retourniertes Material erfolgt erst ab € 100,- Warenwert. Unsere Aufwendungen werden mit 30 % des Warenwertes in Abzug gebracht. Spezialausführungen und Kabelschnittlängen können nicht zurückgenommen werden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Gerät der Besteller/Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Bestellers zu betreten um die Kaufsache zurückzunehmen. Die Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag.

8.2. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller/Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller/Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

9.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers/Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

9.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller/Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Montagearbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller/Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.6. Ansprüche des Bestellers/Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers/Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9.7. Rückgriffsansprüche des Bestellers/Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller/Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

10. Sonstiges

10.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

10.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Connect Com GmbH, Stand Januar 2021

  

 

 

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